WEG Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten

Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, Aufgaben, Rechte und Pflichten der Verwaltung ergeben sich aus der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung, dem Wohnungseigentumsgesetz, dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Vertrag.

 

Wir bieten unserem Kunden in der Wohnungseigentums – Verwaltung die Übernahme folgender Aufgaben zu einem monatlichen Festpreis an:

  • Durchführung der gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse gemäß § 27 WEG.

  • Aufstellung des jährlichen Wirtschaftsplanes gem. § 28 WEG.

  • Erstellung einer Jahresabrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben, als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum.

  • Einladung, Durchführung, Leitung und Niederschrift einer jährlichen Eigentümer-Versammlung durch den Verwalter.

  • Sorge um die Durchführung der beschlossenen Hausordnung.

  • Überwachung und Betreuung von Leistungen und Verträgen der Gemeinschaft.

  • Eröffnen, Führen, Verwalten und Schließen der auf die Gemeinschaft lautenden Bankkonten, bei einer deutschen Bank oder Sparkasse.

  • Beauftragung von Reparatur-, Bau- und Instandsetzungsarbeiten.

  • Abschluss und Kündigung von Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen für die Gemeinschaft.

  • Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs-, Reparatur- und Instandsetzungsrechnungen, Hauswart- und Münzgeldkassen.

  • Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauches. Melden der Gesamt-Heizkosten an das beauftragte Serviceunternehmen.

  • Einrichten und Führung einer WEG-Buchhaltung.

  • Überwachung der pünktlichen Hausgeldzahlung.

  • Hinzuziehung von Sonderfachleuten auf Kosten der Gemeinschaft bei vorliegendem Beschluss.

  • Empfehlung zu Auftragsvergaben an die Gemeinschaft. Auftragsvergabe, Terminüberwachung, Aufmaß und Rechnungskontrolle.

  • Veranlassung der Ausgabe von Schlüsseln und Schließzylindern zu Schließanlagen.

  • Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheits- und technischen Einrichtungen der Gemeinschaft.

  • Telefon- und Schriftverkehr mit Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten zu Belangen der Gemeinschaft.

  • Durchsetzung von Beschlüssen.

  • Vertretung der beschlussfassenden Mehrheit bei Anfechtung.

  • Geltendmachung von Ansprüchen, gerichtlich und außergerichtlich.

Jährliche und Zusatzleistungen der Verwaltung, die extra berechnet werden:

  • 15,00 EUR (zuzügl. Mwst.) je Jahresabrechnung zu einem Sondereigentum,
    oder auch Sondernutzungsrecht (z.B. Außenstellplätze) für Ausdruck, Porto und Versand

  • 15,00 EUR (zuzügl. Mwst.) je ausgestellte Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse.

  • 15,00 EUR (zuzügl. Mwst.) je Mahnung auf säumiges Hausgeld, ab der 2. Mahnung/Erinnerung.

  • Zusätzliches Entgelt ab der Dritten Eigentümerversammlung im Jahr.

  • Tätigkeiten zu und bei Gutachtern, Rechtsanwälten oder Gerichten.

  • Tätigkeiten zu und bei Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung.

  • Sonderaufgaben, die dem Verwalter durch Beschluss der Eigentümer-Versammlung außerhalb der fest vereinbarten Verwaltertätigkeiten entstehen.

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