MSV Mietsonderverwaltung, für vermietete Wohnungen in einer WEG

Wir bieten unserem Kunden in der kaufmännischen Verwaltung die Übernahme folgender Aufgaben an.

aDie Vertretung des Auftraggebers gegenüber allen Behörden im Zusammenhang mit dem Verwaltungsobjekt, alle dem Auftraggeber obliegenden An- und Abmeldungen vorzunehmen, sonstige Angaben bei den zuständigen Behörden zu machen, in Grundbuchakten und Grundbuch Einsicht zu nehmen und mit den Steuerbehörden zu verhandeln;

bSämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnungen und der Verpachtung von Gewerbeeinheiten, das sind insbesondere der Abschluss und die Kündigung von Miet- und Pachtverträgen, die Neuvermietung einschließlich der Mietersuche, die Abnahme und Übergabe der vermieteten Wohnungen / Gewerbeeinheiten bei Mieterwechsel. Ferner auf seinen Namen die Entgegennahme, Eröffnung und Abrechnung von Mietkautionen, dies entsprechend der gesetzliche Vorschriften;

cDie Überprüfung von Möglichkeiten zur Mieterhöhung, wenn erforderlich die Stellung und Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen, wobei die Geltendmachung bei Gericht einem Rechtsanwalt übertragen werden kann;

dDie Information des Auftraggebers über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Verwaltungsobjekt;

 

eEinzug und Abrechnung der Mieten, Betriebskosten und/oder Hausgelder, ggf. die Beitreibung rückständiger Zahlungen durch eigene Maßnahmen, Übertragung auf ein Inkassounternehmen oder bei Gericht, wobei die Geltendmachung bei Gericht einem Rechtsanwalt übertragen werden kann;

fBei Bedarf, der Abschluss und die Kündigung von Hausmeisterverträgen sowie von Verträgen mit sonstigen Hilfskräften und Fachfirmen ( z.B. für die Haus-, Straßen-, und Gehwegreinigung, Pflege der Außen- und Grünanlagen), ferner die Überwachung der Tätigkeit von Hausmeistern, Hilfskräften und Fachfirmen in Bezug auf das Verwaltungsobjekt. Es ist dem Verwalter gestattet, derlei Dienstleistungen mit geeignetem eigenem Servicepersonal anzubieten, auszuführen und dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen;

gDie Zahlung aller Steuern, Abgaben und sonstigen Lasten, die das Objekt betreffen;

 

hDie Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Heizungs-, Sanitär- und sonstigen Anlagen des Objektes einschließlich des Abschlusses und der Kündigung von Liefer- und Wartungsverträgen sowie Prüfung und Zahlung der daraus resultierenden Rechnungen;

iDie Regelung aller Versicherungsangelegenheiten für das Verwaltungsobjekt, einschließlich Abschluss von Versicherungsverträgen für das Objekt, auf eigenen Namen zu Lasten des Auftraggebers, oder für und im Namen des Auftraggebers. Die Überwachung und Veranlassung der pünktlichen Zahlung der Versicherungsprämien sowie die Durchsetzung der Regulierung bei Schadenfällen.

jDie Vergabe der für die laufende Instandhaltung, Instandsetzung und Reparatur des Objektes erforderlichen Arbeiten, die Rechnungsprüfung und –Zahlung. Bis zu einem Rechnungsbetrag von   ,– EUR (zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) je Einzelauftrag kann der Verwalter ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber Aufträge zu dessen Lasten, Risiko und Kostentragung erteilen. Wird diese Kostenhöhe voraussichtlich überschritten, werden dem Auftraggeber durch den Verwalter 2 Kostenangebote zur Entscheidung vorgelegt. Zur Abweisung von Gefahr und zur Schadenminderung ist der Verwalter berechtigt, unabhängig der daraus resultierenden Kostenhöhe, ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber, alle notwendigen Maßnahmen und Instandsetzungen zu veranlassen.

kDie Überprüfung auf sachliche und rechnerische Richtigkeit sämtlicher Rechnungen, die im Zusammenhang mit dem Objekt stehen, und deren eventuelle Beanstandung;

lDie Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten; außergerichtliche und gerichtliche Schritte zur Aufrechterhaltung der Hausordnung, Ausübung des Vermieterpfand- und Zurückbehaltungsrechts, Geltendmachung des Hausrechts und des Räumungsrechts zu unternehmen; ferner zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung, soweit gesetzlich zulässig, in allen Angelegenheiten und Prozessen, welche mit der Hausverwaltung und Wahrung der Rechte aus Miet- und Pachtverträgen und Beziehungen zu Mietern und Pächtern irgendwie zusammenhängen und sich auch in allen diesen Prozessen und Angelegenheiten durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl oder einen Unterbevollmächtigten vertreten zu lassen;

mDie ordnungsgemäße Buchführung über alle Einnahmen und Ausgaben zum Verwaltungsobjekt;

 

nDen Auftraggeber bei drohender Unterdeckung des Bewirtschaftungs- / Hauskontos unverzüglich zu informieren.

 

oDie vorgenannten Verwaltungsaufgaben während seiner Bürozeiten zu erbringen und außerhalb dieser Bürozeiten, an Sonn- und Feiertagen und während der Betriebsferien einen Notdienst rund um die Uhr erreichbar zur Verfügung zu stellen, der bei Gefahren wie Feuer, Wasserrohrbruch, Sturmschaden etc. tätig wird, um Schaden am Verwaltungsobjekt zu verringern oder zu vermeiden.

pNach Erfordernis Bericht zu erstatten per elektronischer Mitteilung oder Brief an den Auftraggeber über Mieterkündigungen, Neuvermietungen sowie über Einnahmen und Ausgaben.

qWir richten, zu unserer Verfügung, treuhänderisch ein MSV-Bewirtschaftungskonto ein, auf das Ihr Mieter seine Mietzahlungen leistet, von dem Ihre Hausgeldzahlungen von uns an die WEG abgeführt werden und über das von uns alle sonstigen und vereinbarten, die Wohnung betreffenden, Kosten gezahlt werden.

Comments are closed.