Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) als Ganzes, vertreten durch den Verwalter, fordert von jedem einzelnen Miteigentümer, entsprechend der beschlossenen Wirtschaftpläne, monatliche Hausgeldzahlungen, als Vorauszahlungen auf entstehende Gemeinschaftskosten und Rücklagenbeiträge. Aus diesen Vorauszahlungsbeträgen aller Miteigentümer bezahlt die Hausverwaltung, für die WEG, alle anfallenden Betriebs- und Unterhaltungskosten.
Einmal jährlich muss die WEG (durch den Verwalter) gegenüber den einzelnen Eigentümern die Ausgaben und Einnahmen belegen und abrechnen, aufgeteilt nach den Verteilungsschlüsseln.
Alle Abrechnungen, Kontoführungen, Vermögensdarstellungen usw. müssen immer aus der Sicht der gesamten WEG erstellt und betrachtet werden. Diese Sichtweise ist von Bedeutung bei allen Abrechnungen und Vermögensdarstellungen. Dadurch erklären sich z.B. auch alle Vorzeichen zu den einzelnen Beträgen und Summen in den ausgedruckten Berichten.
Heute erhalten Sie Ihre Jahresabrechnungen und den Vorschlag zum neuen Wirtschaftsplan. Dazu gehören fünf Bestandteile:
- Die Gesamtabrechnung, ausgedruckt im:
Bericht A-01 Gesamtabrechnung der WEG
Bericht A-02 Abrechnungssaldenliste aller SE/Nutzer
Bericht A-03 Gesamtverteilerschlüssel der WEG
- Die Einzelabrechnung, ausgedruckt im:
Bericht A-04 Einzelabrechnung je Sondereigentum (SE)
Bericht A-05 Hausgeldkonto vom 01.01. bis 31.12., je SE
Bericht A-06 Heizkosten-Einzelabrechnung, je SE (wenn Zentralheizung)
Bericht A-07 Bescheinigung über Haushaltsnahe Dienstleistungen und
Beschäftigungsverhältnisse, nach §35a EstG, je SE
- Der neue Wirtschaftsplan, ausgedruckt im:
Bericht A-08 Gesamtwirtschaftsplan, WEG
Bericht A-09 Gesamtwirtschaftsplan, Aufteilungsliste je SE/Nutzer
Bericht A-10 Einzelwirtschaftsplan, je SE
- Die Rücklagenentwicklung, ausgedruckt im:
Bericht A-11 Gesamtrücklage der WEG
Bericht A-12 Gesamtrücklagenliste Anteile je SE
- Der Vermögensstatus, ausgedruckt im:
Bericht A-13 Vermögensstatus und Liquidität
Nachstehend noch einige Erläuterungen, bzw. Antworten auf die meisten der an uns zu den Jahresabrechnungen gerichteten Fragen:
Jahresabrechnung
In der Gesamt- und Einzelabrechnung wird jeweils die „Abrechnungsspitze“ ermittelt, über deren Annahme die Eigentümergemeinschaft in der Eigentümerversammlung (ETV) beschließt.
Zur Errechnung der Abrechnungsspitze werden als Forderungen der WEG gegen die Miteigentümer alle zum Abrechnungsjahr und zur Jahresabrechnung der WEG gehörenden Allgemein- und Betriebskosten, sowie die Rücklagenbeiträge laut Wirtschaftsplan aufgeführt (Vorzeichen – Minus).
Dem gegenübergestellt wird die Gesamtsumme der Hausgeldvorauszahlungen, die laut dem Wirtschaftsplan im Abrechnungsjahr insgesamt von den Miteigentümern hätte gezahlt werden sollen, als Einnahmen (Vorzeichen + Plus).
Die Summe aus Einnahmen und Forderungen ergibt die „Abrechnungsspitze“.
Als zweites werden „zur Information“ noch die Hausgeldkonto-Salden der Miteigentümer aufgeführt. Dabei werden nun genau alle Fälligkeiten und tatsächlich gezahlten Beträge des Abrechnungsjahres vom 01.01. bis 31.12. gezeigt.
Über die Summen der Hausgeldkonten kann die ETV nicht beschließen, weil die tatsächlich gezahlten Beträge nur durch den einzelnen Miteigentümer erfolgten und demgemäß auch nur von diesem nachgeprüft werden kann.
Die Summe aus Einnahmen und Forderungen ergibt hier das „Hausgeldkonto-Saldo“.
Die Summe aus Hausgeldkonto-Saldo und Abrechnungsspitze ergibt das jeweilige „Jahres-Abrechnungs-Gesamtsaldo“, also den Betrag den die Eigentümer insgesamt am 31.12. des Abrechnungsjahres an Guthaben oder Nachforderung haben.